AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Superheldin GmbH

Allgemeiner Teil

  1. Angebot von Superheldin

    1. Superheldin GmbH, Bereiteranger 15, 81541 München (im Folgenden „Superheldin“) bietet eine Plattform für Stellenanzeigen. Auf der Plattform können Unternehmen (einschließlich der öffentlichen Hand nachfolgend „Unternehmen“) Stellenanzeigen schalten, Jobsuchende ansprechen und von Jobsuchenden angesprochen werden. Die Plattform richtet sich auf der Arbeitnehmerseite gezielt an Mütter.

    2. Die Nutzung der Plattform unterliegt den folgenden allgemeinen Nutzungsbedingungen der Superheldin. Der Einbeziehung von AGB des Kunden wird ausdrücklich widersprochen, außer Superheldin hat ausdrücklich der Einbeziehung fremder AGB zugestimmt.

    3. Das Angebot auf Seiten der Jobsuchenden richtet sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Die Nutzung durch gewerbliche Arbeitsvermittler ist ausdrücklich ausgeschlossen.

    4. Das Angebot für Unternehmen richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB einschließlich juristischer Personen des öffentlichen Rechts.

  1. Registrierung und Nutzung der Plattform „Superheldin“

    1. Superheldin bietet auf der Webseite „Superheldin.io“ den Zugang zur Superheldin-Jobplattform („Jobplattform“). Unternehmen können dort Stellenanzeigen schalten und Profile von Jobsuchenden einsehen und direkt Kontaktaufnehmen, Jobsuchende können ein Profil erstellen oder direkt mit einem Unternehmen in Kontakt treten.

    2. Zur Inanspruchnahme der von Superheldin angebotenen Leistungen ist auf Unternehmensseite jede natürliche Personen ab 18 Jahren berechtigt, auf Seite der Jobsuchenden sind nur Verbraucher ab 18 Jahren zur Nutzung berechtigt. Die Jobplattform richtet sich an Mütter auf der Jobsuche, dies ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung zur Nutzung der Plattform.

    3. Durch die Registrierung auf der Jobplattform „Superheldin“ erstellt^ der der Nutzer bei Superheldin einen Account unter Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Während der Registrierung ist anzugeben, ob man sich als Jobsuchende oder als Unternehmen anmeldet.

    4. Der Benutzername darf nicht dem Namen einer tatsächlich lebenden oder verstorbenen Person entsprechen oder Ähnlichkeiten mit einem solchen Namen aufweisen, wobei der eigene Name der Nutzer hiervon ausgenommen ist. Ferner darf der Benutzername keinen sexuellen, sexistischen, fremdenfeindlichen, hetzerischen oder sonstigen Bezüge aufweisen, die nach dem billigen Ermessen von Superheldin für unangemessen befunden werden. Die Änderung eines unangemessenen Benutzernamens durch die Superheldin steht in deren freien Ermessen.

    5. Durch Betätigen des Buttons „Registrierung abschließen“ durch den Nutzer unterbreitet der Nutzer Superheldin ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages für die Jobplattform. Superheldin ist frei darin das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Die Bestätigung des Eingangs der Registrierung bzw. die Bestätigung der angegebenen Emailadresse, stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Das Angebot kann durch Freischaltung des Accounts für die Nutzung der Webseite schlüssig angenommen werden.

    6. Der Nutzer kann seinen Account jederzeit kündigen. Im Falle einer Kündigung wird die Veröffentlichung bereits bezahlter Anzeigen eingestellt und sämtliche Inhalte des Nutzer auf der Jobplattform entfernt. Hinsichtlich einer weiteren Speicherung verweisen wir auf die Datenschutzerklärung. Eine Erstattung für bereits bezahlte Stellenanzeigen erfolgt bei einer Kündigung ohne wichtigen Grund nicht. Die Kündigung des Vertrages richtet sich im Übrigen nach Ziffer 8 für Jobsuchende und Ziffer 13 für Arbeitgeber.

    7. Superheldin ist stets um eine möglichst konstante Verfügbarkeit der Jobplattform bemüht, garantiert jedoch keine spezifische Verfügbarkeit. Die Verfügbarkeit ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, auf die Superheldin selbst keinen Einfluss hat. Dennoch wird Superheldin sich darum bemühen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten außerhalb der statistisch gemessenen Hauptnutzungszeiten durchzuführen. In bestimmten Fällen können unangekündigte Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten notwendig sein, so z.B. im Falle von Hacking, Schadsoftware, kritische Softwarefehler etc.

  1. Verhaltensregeln

    1. Der Kunde hat sich sowohl gegenüber den anderen Nutzern steht freundlich zu verhalten.

    2. Superheldin ist berechtigt Stellenanzeigen oder Bewerbungsprofile zu entfernen oder einzelne Nutzer zu sperren, soweit der Nutzer sich gegenüber anderen Nutzern feindselig, aggressiv, fremdenfeindlich, sexistisch, beleidigend, diskriminierend oder in sonstiger Weise unangemessen verhält oder der Verdacht besteht, dass die Stellenanzeige oder das Bewerbungsprofil missbräuchlich erstellt wurden.

    3. Inhalte der Jobplattform dürfen nicht ohne Zustimmung vervielfältigt oder auf anderen Webseiten wiedergegeben werden oder in solche Eingebunden werden.

  1. Haftung

    1. Superheldin haftet nur für Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit beruhen oder für vorsätzlich sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden.

    2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Superheldin lediglich bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages gewährleisten und deren Verletzung den eigentlichen Vertragszweck beeinträchtigen und auf deren Einhaltung sich der Nutzer verlässt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist hierbei beschränkt auf gewöhnliche und vorhersehbare Schäden. Hiervon unberührt bleibt die Haftung von Superheldin nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Telekommunikationsgesetz.

    3. Diese Haftungsbeschränkung gilt für alle freien und angestellten Mitarbeiter der Superheldin.

  1. Sonstiges

    Superheldin ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen ohne Angabe von Gründen zu ändern, soweit hierdurch der Nutzer nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Änderungen werden durch Veröffentlichung auf https://www.superheldin.io/agb

    1. und die Übermittlung per E-Mail an die Nutzer bekannt gegeben. Inhaltlich sind Änderungen dann zulässig, soweit sich durch inhaltliche Erweiterungen des Produkts neuer Regelungsbedarf ergibt, insbesondere soweit den Nutzern neue Funktionen zur Verfügung gestellt werden oder soweit sich durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen ein Anpassungsbedarf ergibt, insbesondere dann wenn einzelne Regelungen dieser Nutzungsbedingung unwirksam sind oder werden sollten. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntgabe und Kenntnisnahmemöglichkeit gegenüber Superheldin gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. Superheldin wird in der Bekanntgabe der Änderungen auf die Möglichkeiten des Widerspruchs, die Frist und die Rechtsfolgen, insbesondere eines unterbliebenen Widerspruchs, hinweisen. Im Falle des fristgemäßen Widerspruchs ist Superheldin zur ordentlichen Kündigung des Vertrages mit einer Frist von 7 Tagen berechtigt. Bis zur Vertragsbeendigung gelten die bisher geltenden Geschäftsbedingungen fort.

    2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts, die auf die Anwendung anderer Rechtsordnungen verweisen, sowie des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, findet das zwingende Verbraucherschutzrecht des Sitzlandes des Kunden ergänzend Anwendung.

    3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

    4. Soweit es sich beim Unternehmer um einen Kaufmann, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts handelt, ist Gerichtsstand München.

    5. Die Kommission der Europäischen Union stellt eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung zur Verfügung (sog. OS-Plattform). Die OS-Plattform dient als Möglichkeit der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten bezüglich vertraglicher Pflichten aus Online-Kaufverträgen oder Verträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern mit Wohnort/Sitz in der Europäischen Union. Die Plattform kann über Betätigung des folgenden Links aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Laut dem VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) können grenzüberschreitende und nicht grenzüberschreitende Streitigkeiten hinsichtlich vertraglicher Pflichten aus Kaufverträgen oder Dienstverträgen zwischen einem Unternehmer mit Sitz in der Europäischen Union und einem Verbraucher mit Wohnsitz in der Europäischen Union vor eine Verbraucherschlichtungsstelle gebracht werden, um eine außergerichtliche Streitbeilegung zu erreichen. Wir sind weder verpflichtet, noch bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle hinsichtlich Streitigkeiten, die sich aus Verträgen mit unseren Kunden ergeben, teilzunehmen.

Besondere Regelungen für Jobsuchende

  1. Nutzungsoptionen

    1. Registrierte Jobsuchende haben die Möglichkeit auf der Webseite

      1. Ein eigenes Profil einzustellen

      Superheldin stellt den Jobsuchenden die Möglichkeit zur Verfügung ein eigenes Profil mit Angaben zur Person und zum beruflichen Lebenslauf zu erstellen. Diese Profile können durch die Auswahl verschiedenerer Auswahlmöglichkeiten und durch das Ergänzen von freiem Text erstellt werden.

      Außerdem können Jobsuchende Dateien an das Profil anhängen, insbesondere selbst erstellte Lebensläufe. Die technischen Vorgaben sind jeweils im Formular ersichtlich.

      Diese Dateien sind vorher auf etwaige Schadsoftware (Viren, Trojaner etc.) zu durchsuchen. Superhelding behält sich eine solche Prüfung ausdrücklich vor und wird nur Dateien mit dem entsprechenden Format veröffentlichen, die keine Schadsoftware enthält.

      Die Profile der Jobsuchenden sind nur für Unternehmen einsehbar, nicht für andere Jobsuchende.

      Ein Profil ist zur Nutzung der Plattform und zum Absenden von Bewerbungen nicht notwendig. Letzteres setzt aber eine Registrierung voraus.

      1. Bewerbung bei Unternehmen abzugeben

      Als registrierte Jobsuchende können Sie direkt Kontakt mit einem Unternehmen aufnehmen, dass auf der Platform inseriert. Die Kommunikation wird direkt an das Unternehmen versendet. Das Unternehmen kann dann entweder direkt mit den Jobsuchenden per E-Mail in Kontakt treten oder über die Plattform eine Nachricht an die hinterlegte E-Mailadresse versenden.

    1. Vor der Veröffentlichung behält sich Superheldin das Recht vor, zu prüfen ob die Angaben den Nutzungsbedinungen und den Verhaltensregeln entsprechen, und das Profil erst nach einer solchen Prüfung freizuschalten. Die Verhaltensregeln, soweit vorhanden, werden auf der Webseite von Superheldin veröffentlich und regelmäßig aktualisiert. Jobsuchende können das Profil jederzeit bearbeiten oder auf „anonym“ schalten, so dass es auch nicht von Unternehmen eingesehen werden kann.

    2. Soweit Superheldin die Möglichkeit zur Bewertung von Unternehmen bietet, sind Jobsuchende verpflichtet nur wahrheitsgemäße Bewertungen vorzunehmen und ein Bewertung nur aufgrund der tatsächlichen Erfahrung mit dem Unternehmen abzugeben. Sollte das Unternehmen eine Bewertung streitig stellen, hört Superheldin den betroffenen Jobsuchenden zunächst an. Soweit Zweifel an der Wahrheit der Bewertung verbleiben, kann Superheldin Bewertungen im freien Ermessen entfernen.

    3. Die Nutzung ist für Jobsuchende grundsätzlich kostenfrei.

  1. Widerrufsrecht

    1. Für den Fall, dass der Kunde Verbraucher ist und Guthaben für Trainingsstunden erwirbt, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu::

    Widerrufsbelehrung

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

    Superheldin GmbH

    Bereiteranger 15, 81541 München

    E-Mail: widerruf@superheldin.io

    mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    1. Das Widerrufsrecht des Nutzers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers vollständig erfüllt ist, bevor er sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

  1. Vertragslaufzeit und Kündigung

    1. Der zwischen Superheldin und der Jobsuchenden geschlossene Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit, es sei denn die Parteien haben bei Vertragsschluss ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart.

    2. Die Parteien können den Vertrag und somit den bestehenden Account jederzeit fristlos ordentlich kündigen.

    3. Im Fall der Kündigung wird Superheldin ein etwaiges Profil und dazu gespeicherte Daten der Jobsuchenden unverzüglich löschen. Die Jobsuchende hat daher ihre Daten vor der Kündigung zu sichern.

    4. Die Jobsuchende kann den Vertrag mit E-Mail an widerruf@superheldin.io kündigen. Die Mail muss den Benutzernamen des Accounts sowie von der E-Mail-Adresse stammen, die im Accounts des Nutzers hinterlegt ist.

    5. Die Jobsuchende kann den Vertrag auch über die offizielle Webseite kündigen, indem er die hierfür vorgesehenen Accountoptionen anwählt.

Besondere Vertragsbedingungen für Unternehmen

  1. Nutzungsoptionen

    1. Registrierte Unternehmen haben die Möglichkeit auf der Webseite:

      1. Eigenes Profil einzustellen

      2. Unternehmen haben die Möglichkeit ein eigenes Profil für die Selbstdarstellung auf der Anzulegen. Dies kann durch Nutzung eines Fragebogens oder durch Eingabe von freiem Text erfolgen. Superheldin kann darüber hinaus auch die individuelle Gestaltung einer solchen Seite von einem gesonderten Entgeld abhängig machen. Zugelassene Formate für Bilddateien oder Broschüren sind in der Eingabemaske angegeben. Stellenanzeigen zu veröffentlichen

      Die Unternehmen können eigene Stellenanzeigen veröffentlichen. Die jeweiligen Preis- und Veröffentlichungsmodelle sind auf der Webseite individuell dargestellt. Mit der Veröffentlichung der Stellenanzeige ist keine Zusage einer bestimmten Aufrufrate, einer bestimmten Bewerberanzahl oder einer erfolgreichen Vermittlung verbunden. Etwaige Angaben zu durchschnittlichen Bewerberzahlen beruhen auf statistsichen Erfahrungen und können nicht auf den Einzelfall verbindlich angewendet werden. Soweit nicht anders vereinbart, werden Stellenanzeigen automatisch entfernt, sobald ihre Laufzeit abgelaufen ist. Die Stellenanzeigen sind danach im Verwaltungsmodul noch vorhanden und können durch weitere Buchungen erneut veröffentlicht werden.

      1. Ansprache durch/an Bewerber

      Mit der Registrierung erhalten Jobsuchende die Möglichkeit eine Bewerbung direkt an das Unternehmen zu adressieren. In diesem Fall werden der Text und etwaige Anlagen der Bewerbung direkt an das Unternehmen per E-Mail versendet. Eine separate Speicherung der Bewerbung auf der Jobplattform findet nicht statt. Die Kontaktaufnahme mit Bewerbern ist auf dem gleichen Weg möglich, soweit die Bewerber dies zugelassen haben.

      1. Active Sourcing

      Die Funktion des „Active Sourcing“ ermöglicht es dem Unternehmen unter Verwendung bestimmter Suchkriterien die öffentlichen Profile der Jobsuchenden zu durchsuchen und direkt an diese heranzutreten. Ein Anspruch auf die Einführung bestimmter Suchkriterien besteht nicht.

    1. Vor der Veröffentlichung behält sich Superheldin das Recht vor, zu prüfen ob die Angaben den Nutzungsbedingungen und den Verhaltensregeln entsprechen, und das Profil erst nach einer solchen Prüfung freizuschalten. Die Verhaltensregeln, soweit vorhanden, werden auf der Webseite von Superheldin veröffentlich und regelmäßig aktualisiert. Unternehmen können das Profil jederzeit bearbeiten oder auf „anonym“ schalten, so dass es auch nicht von Dritten eingesehen werden kann.

    2. Es steht Superheldin frei ein Bewertungssystem einzuführen, durch das Jobsuchende ein Unternehmen basierend auf eigenen Erfahrungen im Unternehmen bewerten können. Sollte das Unternehmen der Ansicht sein, dass bestimmte Bewertungen nicht den Tatsachen entsprechen, wird das Unternehmen sich zuerst an Superheldin wenden und Superheldin die Klärung des Sachverhalts innerhalb einer angemessenen Frist ermöglichen, bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden.

    3. Die Registrierung und die Erstellung des Profils ist kostenlos möglich. Die Schaltung von Anzeigen und die Nutzung des Active Sourcings ist nur gegen im Jobportal angegebene Vergütung zulässig.

    4. Superheldin behält sich ausdrücklich vor Inhalte die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen ohne Ankündigung zu sperren und ggfs. nach einer Anhöhrung zu löschen. Gleiches gilt für Inhalte, die gegen die Verhaltensregeln der Jobplattform verstoßen.

    5. Durch das Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ im Rahmen des Bestellprozesses für eine Jobanzeige oder die Freischaltung des Active Sourcing, gibt das Unternehmen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zur Veröffentlichung der Jobanzeige bzw. der Freischaltung der Active Sourcing Funktion ab. Superheldin wird den Eingang des Angebots unverzüglich bestätigen. Die Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar. Der verbindliche Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Annahme des Angebots durch Superheldin oder durch Veröffentlichung der Anzeige bzw. der Freischaltung der Actvice Sourcing Funktion zu Stande.

  1. Regeln für Stellenanzeigen

    1. Auf der Jobplattform dürfen nur Angebote für Arbeitsverhältnisse und freie Mitarbeiterverhältnisse veröffentlicht werden. Angebote für Strukturvertriebe oder sonstige Beschäftigungsverhältnisse, die zunächst eine finanzielle Leistung der Jobsuchenden voraussetzt, sind unzulässig. Superheldin kann in den Verhaltensregeln weitere Jobangebote ausnehmen.

    2. Soweit das Unternehmen in seinem Profil oder seiner Stellenanzeige auf andere Webseiten verlinken, hat das Unternehmen dafür Sorge zu tragen, dass die verlinkten Websites den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz und das Impressum erfüllen. Dies gilt auch für das Profil selbst.

    3. Das Unternehmen ist verpflichtet, für die Einhaltung der Anforderungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz im Profil und den Jobanzeigen Sorge zu tragen.

    4. Das Unternehmen ist verpflichtet, selbst die Rechte an allen und die Rechtmäßigkeit aller Elementen ihres Profils und ihrer Stellenanzeigen zu klären und stellt Superheldin insofern von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere Urheber- oder Markenrechte, sowie wegen der Verbreitung rechtswidriger Inhalte frei. Dies schließt die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung ein. Superheldin wird das Unternehmen unverzüglich informieren sollten Dritte eine entsprechende Rechtsverletzung behaupten und wird ohne vorherige Stellungnahme des Unternehmens keine Ansprüche Dritter anerkennen.

  1. Geheimhaltungsklausel

    1. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet sämtliche Informationen, die zwischen den Parteien im Rahmen dieses Vertrages ausgetauscht werden, unabhängig davon, ob die mündlich oder schriftlich geschieht, die als vertraulich bezeichnet werden oder die aufgrund der Umstände der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind, insbesondere die Regelungen dieses Vertrages. Dies gilt insbesondere für etwaige wirtschaftliche Kennzahlen von Superheldin, Nutzungsstatistiken und Auswertungen sowie sonstige Informationen über die technische Umsetzung des Jobportals und dessen wirtschaftlichen Erfolg. Nicht als vertrauliche Informationen gelten solche Informationen, die der anderen Partei bereits nachweislich vor der Übermittlung bekannt waren, ohne einer Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterliegen, die während der Vertragslaufzeit, ohne einen Vertragsverstoß der Parteien, öffentlich bekannt werden, die während der Vertragslaufzeit durch Mitarbeiter der Parteien, die keinen Zugang zu den vertraulichen Informationen hatten, selbstständig entwickelt wurden, die durch die mitteilende Partei Dritten ohne Vertraulichkeitsbestimmung offengelegt werden oder die aufgrund eines vollziehbaren Beschlusses oder sonstigen Bescheids eines Gerichts, einer Behörde oder sonstigen Regierungsorganisation öffentlich zu machen sind. Im letzteren Fall verpflichtet sich jedoch die Adressantin des Beschlusses, die andere Partei unverzüglich hierüber zu informieren und diese im Rahmen der rechtlichen Anfechtung eines solchen Beschlusses angemessen zu unterstützen. Grundsätzlich sind sämtliche technischen Informationen Bestandteil der vertraulichen Informationen, soweit diese nicht unter einer Open Source Lizenz vertrieben werden.

    2. Die empfangende Partei verpflichtet sich sämtliche vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und diese, außer zum Zweck der Vertragserfüllung, nicht zu nutzen oder Dritten gegenüber zugänglich zu machen. Die empfangende Partei darf die Informationen lediglich ihrer Geschäftsführung, Angestellten und Beratern zugänglich machen, soweit auch diese der Geheimhaltung nach diesen Vorschriften unterliegen und soweit diese mit den Belangen dieses Vertrages befasst sind. Die empfangende Partei wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um eine unberechtigte Nutzung der vertraulichen Informationen zu verhindern und wird die übermittelnde Partei unverzüglich von jedem Verdacht einer unberechtigten Nutzung oder Übermittlung informieren.

    3. Superheldin ist berechtigt das Unternehmen als Referenzkunden unter Nutzung seines Logos auf der Webseite von Superheldin und in seiner sonstigen Selbstdarstellung zu benennen, so lange das Vertragsverhältnis (die Registrierung) besteht.

  1. Zahlungen

    1. Soweit nichts anderes vereinbart wird, sind Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Freischaltung der Stellenanzeige bzw. Freischaltung der jeweiligen Nutzungsoption fällig. Soweit als Zahlungsweise nicht Überweisung gewählt wurde, ist Superhelding mit Freischaltung der Werbeanzeige bzw. der Nutzungsoption zum Forderungseinzug berechtigt.

    2. Superhelding wird verschiedene Zahlungsweisen anbieten. Soweit nicht anders angegeben erfolgt die Zahlung per Überweisung oder Paypal.

    3. Aufrechnungen oder Zurückbehaltungsrechte können durch das Unternehmen nur mit unbestrittenen Forderungen oder durch gerichtliches Urteil rechtskräftig festgestellte Forderungen ausgeübt werden.

  1. Vertragslaufzeit und Kündigung

    1. Der zwischen Superheldin und dem Unternehmen geschlossene Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit, es sei denn die Parteien haben bei Vertragsschluss ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart.

    2. Die Parteien können die Registrierung mit einer Frist von zwei Monaten ordentlich kündigen. Die ordentliche Kündigung seitens Superheldin ausgeschlossen, sofern laufende kostenpflichtige Buchungen des Unternehmens über den Kündigungszeitraum hinaus vorliegen.

    3. Das Unternehmen kann den Vertrag mit E-Mail an support@superheldin.io kündigen. Die Mail muss den Benutzernamen des Accounts enthalten sowie von der E-Mail-Adresse stammen, die im Accounts des Unternehmens hinterlegt ist.

    4. Das Unternehmen kann den Vertrag auch über die offizielle Webseite kündigen, indem er die hierfür vorgesehenen Accountoptionen anwählt.

    5. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

    6. Im Falle einer ordentlichen Kündigung des Vertrages durch den Nutzer oder einer außerordentlichen Kündigung durch Superheldin aufgrund eines Verschuldens des Nutzers, ist Superheldin nicht dazu verpflichtet, bereits gebuchte Anzeigen oder Leistungen zurück zu gewähren oder zu erstatten. Der Vergütungsanspruch von Superheldin bleibt insofern bestehen, wenn die Vergütung noch nicht vollständig gezahlt wurde.

    7. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung durch Superheldin besteht insbesondere:

      1. wenn der Nutzer einen fälligen Betrag in Höhe von mindestens 100,00 EUR nach 30 Tagen noch nicht gezahlt hat oder zum zweiten Mal in Folge innerhalb von sechs Monaten einen Betrag in selbiger Höhe verspätet zahlt;

      2. wenn der Nutzer bewusst gegen die vorliegenden allgemeinen Nutzungsbedingungen verstößt und zwar trotz des Zugangs einer diesbezüglichen Mahnung von Superheldin;

      3. wenn besondere Umstände vorliegen, in denen Superheldin ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann, insbesondere bei der Begehung strafbarer Handlungen nach dem Strafgesetzbuch (StGB) oder der gewerblichen Nutzung des Spiels, wobei es einer Mahnung nicht bedarf.

    8. Statt einer Kündigung aus wichtigem Grund kann Superheldin den Account des Unternehmens für eine Dauer von bis zu einem Monat sperren. Für die Dauer der Sperrung fallen keine Zahlungen an.