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In 10 Schritten zur betrieblichen Betreuungseinrichtung

Wenn Sie sich dazu entschieden haben, ihre Arbeitnehmer*innen bei der Kinderbetreuung zu unterstützen, können Sie in die konkrete Planung einsteigen. Dabei sollten Sie alle Akteur*innen, Mütter und Väter, die Personalabteilung, den Betriebsrat und, wer noch von der Einrichtung einer Kinderbetreuung betroffen sein könnte, in die Planung und Realisierung des Projekts miteinbeziehen und bei den folgenden Schritten vertrauensvoll zusammenzuarbeiten:

Schritt 1: Klären Sie den Betreuungsbedarf Ihrer Mitarbeiter*innen

Am Anfang Ihrer Planung sollte eine möglichst genaue Bedarfsanalyse vorgenommen werden, um Fehlinvestitionen zu vermeiden und sich Klarheit über den bestehenden bzw. den zu erwartenden Betreuungsbedarf zu verschaffen.

Eine solche Bedarfsanalyse kann durch eine anonyme Befragung der Beschäftigten stattfinden und/oder durch die Auswertung der Daten der Personalabteilung. Zur Auswertung können dabei folgende Faktoren herangezogen werden:

  • Anzahl der zu betreuenden Kinder
  • Alter der zu betreuenden Kinder
  • Gewünschte Art der Kinderbetreuung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort etc.)
  • Ort der Kinderbetreuung
  • Betreuungszeiten
  • Finanzielle Fragen (Höhe der Selbstbeteiligung, Verpflegungsangebot usw.)

Auf Basis dieser Ergebnisse können die nachfolgenden Punkte dann bestmöglich auf Ihr Betreuungsmodell abgestimmt werden.

Schritt 2: Finanzierung und Fördermöglichkeiten klären

Im nächsten Schritt sollte geklärt werden, wieviel Ihr Unternehmen in die betriebliche Kinderbetreuung investieren kann bzw. will und welche Fördermöglichkeiten es dafür gibt. Zu den Kosten für eine Betreuungseinrichtung können – je nach Einzelfall und Regelung des Bundeslandes – folgende Positionen zählen:

  • Anschubkosten: Zeitaufwand für die Arbeitnehmer*innen, die das Betreuungsprojekt planen
  • Investitionskosten: Kauf, Renovierung, Umbau oder Ausbau einer geeigneten Immobilie, Erstausstattung wie Spielzeug, Möbel etc.
  • Betriebskosten: Personalkosten, Sachkosten usw.

Sobald die voraussichtliche Anzahl der zu betreuenden Kinder feststeht, ist es sinnvoll, eine Betriebskosten- und Finanzierungskalkulation zu erstellen und diese mit der Konkretisierung des Projekts fortzuschreiben. Unterstützung bei der Umsetzung und Konzeption erhalten Sie unter anderem durch staatliche Förderprogramme und Jugendämter.

Schritt 3: Beziehen Sie den Betriebsrat mit in die Planung ein

Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen haben laut Betriebsverfassungsgesetz die Aufgabe, die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie zu fördern. Daher sollten Sie so früh wie möglich Ihren Betriebsrat mit in die Planung einbeziehen. 

Schritt 4: Entscheiden Sie sich für eine Rechtsform bzw. ein Trägermodell 

Bezüglich der Rechtsform und der Trägerschaft bieten sich im Rahmen der Kinderbetreuung unterschiedliche Modelle an:

  • Das Unternehmen kann entweder selbst Träger einer Betreuungseinrichtung sein oder diese durch eine Körperschaft (z.B. GmbH, Verein), eine Stiftung oder eine Personengesellschaft betreiben oder
  • das Unternehmen kooperiert mit einem freien oder öffentlichen Träger einer Betreuungseinrichtung, indem es Belegplätze oder zusätzliche Kapazitäten erwirbt.

Bei den zuständigen örtlichen Jugendämtern können Sie sich über die rechtlichen Grundlagen und die Voraussetzungen für eine betriebliche Betreuungseinrichtung informieren und beraten lassen.

Schritt 5: Suchen Sie nach Räumlichkeiten und qualifiziertem Personal

Vielleicht können Sie geeignete Räumlichkeiten bzw. Immobilien selbst zur Verfügung stellen. Wenn nicht, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit der örtlichen Gemeinde oder mit anderen Unternehmen im Umkreis. Zu beachten sind dabei die rechtlichen Voraussetzungen und Vorschriften (wie z.B. Brandschutzbestimmungen, Hygiene- und Lebensmittelbestimmungen etc.), die solche Einrichtung zu erfüllen haben und von den zuständigen Behörden geprüft und genehmigt werden müssen. 

Ganz wichtig: Die Qualität der Kinderbetreuer*innen ist maßgeblich für die Qualität einer Kinderbetreuung. Je nach Betreuungskonzept sollten hier auf verschiedene Punkte geachtet werden. Bei der Auswahl des Personals können sowohl die Agentur für Arbeit als auch externe Personalagenturen herangezogen werden.

Schritt 6: Stellen Sie einen Antrag auf Betriebserlaubnis

Für eine Betreuungseinrichtung, in der Kinder und Jugendliche betreut werden, benötigt der Träger eine Betriebserlaubnis. Diese wird vom zuständigen Jugendamt in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Institutionen erteilt.

Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens wird dabei geprüft, ob alle Voraussetzungen und Qualitätsstandards erfüllt werden. Geprüft werden dabei die Gruppenstruktur, die Eignung und Ausstattung der Räumlichkeiten, die Anzahl der Betreuungsplätze und die Eignung des Betreuungspersonals.

Schritt 7: Treffen Sie Vereinbarungen

Bevor die Betreuungseinrichtung in Betrieb genommen wird, sollten die gegenseitigen Rechte und Pflichten aller Beteiligten nochmals durchgesprochen und festgelegt werden. Diese Vereinbarungen betreffen, je nach Betreuungsmodell, beispielsweise die Festlegung von Zuschüssen und Investitionen, Belegungsvereinbarungen zwischen den Unternehmen und Trägern und die Vereinbarungen zwischen den Eltern und dem Tagespflegepersonal.

Schritt 8: Leiten Sie die Aufnahme der Kinder ein

Bei der Aufnahme der Kinder ist es empfehlenswert, ein Anmeldeverfahren zu konzipieren und festzulegen, unter welchen Voraussetzungen die Plätze von Kindern belegt und nachbesetzt werden.

Schritt 9: Planen Sie Ihre Eröffnungsfeier

Nun gibt es allen Grund zu feiern. Die Eröffnung einer eigenen Einrichtung oder die Belegung neuer Betreuungsplätze durch Kinder von Mitarbeitern*innen ist vielen Unternehmen eine Eröffnungsfeier wert. Rufen Sie die neue Kinderbetreuung daher für alle sichtbar mit einem Eröffnungsfest ins Leben.

Schritt 10: Starten Sie mit der Kinderbetreuung

Es ist geschafft: Die Betreuung der Kinder kann nun beginnen! Ihre neue Kinderbetreuung und Ihr Engagement sollten Sie nun nach innen und außen bewerben und alle wissen lassen, dass Sie als familienfreundliches Unternehmen ihre Mitarbeiter*innen fördern und unterstützen.   

Fazit

Eine verlässliche Kinderbetreuung ist die Basis für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie erspart erwerbstätigen Eltern nicht nur jede Menge Stress, sondern wirkt sich langfristig auch positiv auf die Produktivität und das Image eines Unternehmens aus. Dabei ist das passende betriebliche Kinderbetreuungsangebot nicht eine Frage der Unternehmensgröße, sondern der richtigen Planung. Die unterschiedlichen Betreuungsmodelle ermöglichen jedem Unternehmen je nach Bedarfslage die passenden Lösungen. Sollten Unternehmen für die regelmäßige Kinderbetreuung zu wenig Ressourcen oder zu wenig Bedarf haben, so können Sie ihre Angestellten damit unterstützen, dass sie punktuelle Betreuungsangebote zur Verfügung stellen.

Quellennachweise:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Unternehmen Kinderbetreuung. Praxisleitfaden für die betriebliche Kinderbetreuung.

Online: https://www.bmfsfj.de/blob/95428/8aa7758aa9fb560f5d41fe6d288d364a/unternehmen-kinderbetreuung-praxisleitfaden-betriebliche-kinderbetreuung-data.pdf

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Betriebliche Kinderbetreuung gemeinsam vor Ort gestalten. Informationen zum Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ für Lokale Bündnisse für Familie und ihre Partner. Online unter: https://www.bmfsfj.de/blob/93374/60881606af951649cbdac05142811760/betriebliche-kinderbetreuung-gemeinsam-vor-ort-gestalten-data.pdf

Bundesministerium für Familie und Jugend (Hrsg.): Betriebliche Kinderbetreuung. Tipps & Beispiele von und für Unternehmen. Online unter: https://www.familieundberuf.at/sites/familieundberuf.at/files/dokumente/19_leitfaden_betriebliche_kinderbetreuung.pdf

Fröbel e.V. (Hrsg.): Leistungen für Unternehmen. Vorteile betrieblicher Kinderbetreuung.

Online unter: https://www.froebel-gruppe.de/unternehmen/vorteile-betrieblicher-kinderbetreuung/

Familienpaket Bayern (Hrsg.): Kurzleitfaden: Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung. Online unter: https://www.vbw-bayern.de/Redaktion/Frei-zugaengliche-Medien/Abteilungen-GS/Sozialpolitik/2018/Downloads/41886_KLF_Kinderbetreuung_180724_SCREEN.pdf

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